Allgemeine Geschäftsbedingungen

Geschäfts- und Lieferbedingungen des Kiosk BROTHERS                                                    Köln den, 16.11.2015 

Die Regelung aller Geschäftsbeziehungen zwischen unseren Kunden und des Kiosk BROTHERS erfolgt nur auf der Grundlage der nachfolgenden Geschäfts- und Lieferbedingungen. 


1. Lieferungen 
Alle Angebote sind unverbindlich und freibleibend. 
Die Ausführung der Bestellung erfolgt in der Reihenfolge des Eingangs, wobei sich des Kiosk BROTHERS vorbehält, in besonders dringenden fällen Abweichungen vorzunehmen. Die Angabe über Lieferfristen ist unverbindlich. Etwaige Terminüberschneidungen rechtfertigen keine Schadensersatzansprüche. Betriebsstörungen und von uns nicht zu vertretende Lieferschwierigkeiten entbinden uns von der Verpflichtung zur Lieferung, berechtigen den Kunden aber nicht, von dem Vertrag zurückzutreten. Für Lieferungen außerhalb der üblichen Geschäftszeiten können zusätzliche Kosten berechnet werden. 


Die Waren werden in einwandfreiem Zustand geliefert. Beanstandungen hinsichtlich der Menge der gelieferten und zurückgenommenen Ware, sowie der Arten und Sorten der Gelieferten Waren sind unverzüglich beim Empfang geltend zu machen. Sonstige Reklamationen sind unverzüglich nach Feststellung des Mangels direkt bei Kiosk BROTHERS vorzutragen. Nach erhalt der Lieferung sind sämtliche Reklamationen ausgeschlossen. Kiosk BROTHERS ersetzt solche Schäden, die nachweislich durch ihr verschulden entstanden sind. Ansprüche aus Folgeschäden sind ausgeschlossen. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, das alle gelieferten Getränke kühl, sonnen- und Licht geschützt gelagert werden müssen, da Behandlungen und Lagerung durch den Kunden gehen nicht zu Lasten des Kiosk BROTHERS. Trübbier wird bei berechtigter Reklamation nur bei Rückgabe von mehr als 75 % der Füllmenge des Bieres ersetzt, und zwar mengenmäßig in Höhe der Rückgabe. Unsere Lieferungen verstehen sich frei Haus und umfassen den hin Transport des Vollgutes und den Rücktransport des Leergutes. Mit der Ankunft des Lieferfahrzeuges beim Kunden geht die Gefahr auf den Käufer über. Bei Selbstabholung oder Abholung durch einen Beauftragten des Kunden reisen Voll- und Leergut auf dem Hin- und Rücktransport auf Gefahr des Kunden.

 

Leergut:
Es wird Grundsätzlich soviel Leergut mitgenommen wie bestellt wurde ! 

Möglich ist, bei der Bestellung bekannt zu geben das mehr Leergut vorhanden ist. 

Kiosk BROTHERS ist nicht verpflichtet fremdes Leergut, das nicht von Kiosk BROTHERS geliefert wurden ist mitzunehmen. 


2. Zahlungen 
Alle Lieferungen erfolgen nach unserer jeweils gültigen Preisliste und nur auf feste Rechnung. Kommissionsgeschäfte werden nicht ausgeführt. Die Rechnung ist sofort in bar zu begleichen, sofern eine andere Zahlungsweise nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart ist. Bei Zahlungen durch Scheck oder Bankeinzug gilt die Zahlung mit dem Zeitpunkt der Gutschrift als erfolgt. Bei Zahlungsverzug findet § 204 BGB in der Neufassung vom 01. Mai. 2000 Anwendung. Bei Zahlungsverzug ist Kiosk BROTHERS berechtigt, Mahngebühren und Verzugszinsen in Höhe des von den Geschäftsbanken berechneten Zinssatzes für offene Kontokorrentkredite, mindestens aber 8 Prozentpunkte über dem Basiszinssatzes zu berechnen. Die Geltendmachung eines weiteren Verzugsschadens bleibt vorbehalten. Soweit sich der Käufer im Verzug befindet, sind wir berechtigt, trotz anders lautender Bestimmungen des Käufers, seine Zahlungen zunächst zur Tilgung des eingetreten Verzugsschadens und erst danach zur Tilgung der jeweils ältesten Schuld zu verwenden. Der Käufer ist seinerseits zur Aufrechnung oder Zurückbehaltung auch wenn Mängelrügen oder Gegenansprüche geltend gemacht werden – nur berechtigt, wenn wir ausdrücklich schriftlich zugestimmt haben oder wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt worden sind. Hat sich die Kreditwürdigkeit eines Kunden verschlechtert, so ist Kiosk BROTHERS berechtigt, eine Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu verlangen oder die Lieferung einzustellen, auch wenn bereits längere, regelmäßige Geschäftsbeziehungen bestehen. 


Kiosk BROTHERS behält sich ausdrücklich das Eigentum an der gelieferten Ware bis zur vollständigen Begleichung des Kaufpreises sowie sonstiger gegenüber dem Kunden bestehender Forderungen vor. In jedem Fall des Zahlungsverzuges sind wir berechtigt, die in unserem Vorbehaltseigentum stehender Ware in Besitz zu nehmen. 
Der Kunde ist berechtigt, im Rahmen eines ordnungsgemäßen Geschäftsbetriebes über die Ware zu verfügen. Es gilt als vereinbart, dass alle sich aus dieser Verfügung ergebenden Ansprüche im Augenblick des Entstehens einschließlich aller Sicherungsrechte als an uns abgetreten gelten. 
Eine Verpfändung und Sicherungsübereignung der von uns gelieferten Waren und Gegenstände ist nicht statthaft. Der Kunde hat im falle einer Inanspruchnahme der in unserem Vorbehaltseigentum stehenden Ware durch Dritte Kiosk BROTHERS unverzüglich Mitzuteilen und alle zur Freigabe notwendigen Maßnahmen einzuleiten. 

3. Gebindeeinheiten 
Die Gebindeeinheiten – das sind Paletten, Kisten Mehrwegflaschen, Fässer und CO2 – Flaschen - werden dem Kunden entsprechend der §§ 598 ff BGB und §§ 607 ff BGB nur leihweise zum bestimmungsgemäßen Gebrauch überlassen. Aus Gründen der Eigentumssicherung wird für die Gebinde ein Pfandgeld nach dem jeweiligen gültigen Sätzen erhoben, das zugleich mit der Rechnung zu bezahlen ist. 


Der Kunde ist verpflichtet, die Gebinde unverzüglich nach Gebrauch, spätestens aber nach 2 Monaten nach Lieferung, an Kiosk BROTHERS zurückzugeben. Für stark verschmutzte oder beschädigte Gebinde und solche, die in seiner Art dem gelieferten nicht übereinstimmt, erfolgt keine Gutschrift. Derartige Gebinde wird für den Kunden mit der Maßgabe bereitgestellt, innerhalb von 14 Tagen darüber zu verfügen. Erfolgt keine Verfügung innerhalb dieser Frist, geht das Verfügungsrecht ohne weitere Mahnung an Kiosk BROTHERS über. 

Für Gutschriften ist die von uns durchgeführte Feststellung der Art und Zahl des zurückgenommen Gebinde maßgebend. 


Jede nicht zweckgebundene Verfügung oder Verpfändung des Leergutes berechtigt Kiosk BROTHERS zu Schadensersatzansprüchen. 
Für Leergut, das bei der Beendigung der Geschäftsbeziehung nicht zurückgegeben 

worden ist wird der Wiederbeschaffungswert zum Tagesneuwert unter Verrechnung des entsprechenden Pfandgeldes in Rechnung gestellt. 


Der Käufer von Kohlensäure ist verpflichtet, die Kohlensäureflaschen spätestens nach drei Monaten nach Lieferung an Kiosk BROTHERS zurückzugeben, hiernach werden die handelsüblichen Mietzins erhoben und dem Käufer in Rechnung gestellt. Nach Ablauf von 12 Monaten wird die Flasche zum Wiederbeschaffungswert in Rechnung gestellt. 


4. Erfüllungsort und Gerichtsstand 
Erfüllungsort für Lieferung, Abnahme und Eigentumsübereignung, sowie Zahlung und Rückgabe des Leergutes ist Köln. 


Gerichtstand – auch im Wechsel- und Scheckprozess – ist Köln. 

Durch die Bestellung erkennt der Kunde die vorstehende Geschäfts- und Lieferbedingungen in vollem Umfang an. Abweichende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform. 


Kiosk BRTOTHERS ist berechtigt gemäß § 22 BDSG, personenbezogene Daten des Kunden im Rahmen des Geschäftsverkehrs zu speichern, zu übermitteln, zu bearbeiten und zu löschen. Der Kunde erhält hiermit davon Kenntnis gemäß § 26 I BDSG.